Aktuelle Förderungen
Von einem Stipendium während des Studiums, über Zuschüsse für eine Niederlassung, bis hin zu finanzieller Unterstützung zur Vergütung von Mitarbeitenden - finden Sie hier eine für Sie passende Förderung, egal in welchem Abschnitt Ihres Berufslebens Sie sich gerade befinden.
Studienplatz ohne NC
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen ÖGD Quote werden pro Jahr bis zu 1% aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerberinnen und – bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen.
Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach Abschluss des Studiums und einer ärztlichen Berufserfahrung von 18 Monaten, unverzüglich eine Tätigkeit im ÖGD aufzunehmen und dort die Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen vollständig abzuschließen, sowie für eine Dauer von mindestens zehn weiteren Jahren vollständig und ausschließlich im ÖGD in Bayern tätig zu sein. Alternativ besteht die Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, nach Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt der Rechtsmedizin zu durchlaufen um anschließend hauptberuflich im gerichtsärztlichen Dienst tätig zu werden.
Für die Zulassung über die ÖGD-Quote gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 5,8% aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und – bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, sich nach Abschluss des Studiums als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (= Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassener oder angestellter Arzt oder Ärztin hausärztlich tätig zu sein.
Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung
Studium
Stipendium für Medizinstudierende des Bezirks Niederbayern
Der Bezirk Niederbayern gewährt jährlich bis zu fünf Stipendien für Medizinstudierende an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften. Das Aufnahmeverfahren erfolgt via schriftlichem Test und Interviews, unabhängig vom Notendurchschnitt. Die Stipendiaten erhalten ab dem ersten Studienjahr eine Förderung in Höhe von 550 Euro pro Monat. Studierende verpflichten sich, nach dem Studium eine ärztliche Tätigkeit in einem der Krankenhäuser des Bezirks Niederbayern aufzunehmen.
Stipendiumprogramm für Medizinstudierende des Gesundheitsministeriums
Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat für Studierende der Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr an einer deutschen Hochschule. Die Studierenden verpflichten sich, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein.
Stipendium der Kinderklinik Dritter Orden Passau in Zusammenarbeit mit der Stiftung Kinderlächeln
Die Stiftung Kinderlächeln stellt für die Ausbildung (6. – 10. Semester) eine monatliche Förderung von 400 € zur Verfügung. Das Stipendium wird nur für Studierende ab dem sechsten bis zum zehnten Semester, längstens jedoch bis zum Beginn des Praktischen Jahres gewährt. Der Stipendiant verpflichtet sich im Gegenzug, nach Abschluss des Studiums für mindestens drei Jahre als Assistenzarzt / Assistenzärztin an der Kinderklinik Dritter Orden Passau tätig zu sein.
PJ Förderung der Stiftung bayerischer Hausärzteverband
Förderung für Medizinstudierende, die ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren, sowie die dazugehörigen Lehrpraxen, die Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sind und an den Hausarztverträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen. Die Unterstützung erfolgt mit bis zu 600 Euro pro Monat.
Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) - Famulaturförderung
Mit dem Programm "FamuLAND" unterstützt die KVB Famulaturen in ländlichen Gebieten Bayerns. Durch die Basisförderung und mögliche Zuschläge sind bis zu 1.000 Euro Förderung möglich. Schnell sein lohnt sich, denn die 175 Plätze pro Semester werden zu den festen Bewerbungszeiträumen nach Antragseingang vergeben.
Niederlassung
Landarztprämie - Fördermöglichkeiten auf dem Weg zur Praxis
In (drohend) unterversorgten Planungsbereichen bezuschusst das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Tätigkeit in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nach abgeschlossener Facharztausbildung folgendermaßen:
-
Die Niederlassung in einer Praxis wird mit bis zu 60.000 Euro gefördert.
-
Die Gründung einer Filialpraxis wird mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
-
Weitere Förderungen gibt es für den Praxisaufbau und die Beschäftigung einer Praxisassistenz.
Hier finden Sie alle Fördermöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Weiterbildung
Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Landkreis Passau
Ideelle Förderung für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden: Die Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen bieten gemeinsam mit allgemeinmedizinisch niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen im Landkreis Passau einen Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin an. Ziel ist es, die allgemeinmedizinische Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten attraktiver zu machen.
Niedergelassene Ärzte können einen Zuschuss von monatlich 5.000 Euro beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können.
Datenbank zu Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte in Bayern
Suchen Sie hier nach einer individuell passenden Förderung.